Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Kindertagespflege ist auf Bundesebene das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Unsere Kindertagespflegestelle orientiert sich am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP). Dieser ist im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und in der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes (AVBayKiBiG) verankert.
Das Betreuungsangebot wird durch einen Tagespflegevertrag mit dem Jugendamt des Landratsamtes Rosenheim schriftlich vereinbart.
Wir sind Mitglied in der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten und gehört der regionalen Bezirksgruppe an.
Wir sind über das Landratsamt Rosenheim mit anderen Tagespflegepersonen des Landkreises vernetzt und nutzen dessen Fortbildungsangebote.
Mitarbeit im Wasserburger Elternnetz.
Ebenso besuchen wir regelmäßig „Erste-Hilfe-Kurse am Kind“.